Übergang von KPiR zur Handelsbücherführung – Zeitplan und Eröffnungsbilanz
13.07.2026
Vorbereitungsschritte für den Wechsel von der einfachen KPiR zur doppelten kaufmännischen Buchführung ab dem neuen Geschäftsjahr.
Artikel lesenWir führen die steuerliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (PKPiR) für Einzelunternehmer, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offene Handelsgesellschaften in Polen. Wir verwalten den progressiven Steuertarif (12% und 32%) sowie die 19% Flat-Tax unter optimaler Ausschöpfung betrieblicher Betriebsausgaben (KUP). Wir führen das Anlagenverzeichnis, optimieren Abschreibungen und Fahrzeugleasingkosten bis zur steuerlichen Obergrenze von 150.000 PLN. Wir erstellen USt-Register, monatliche JPK_V7, PIT-5/PIT-5L Vorauszahlungen, Inventurabschlüsse und Jahreserklärungen PIT-36 sowie PIT-36L.
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Die polnische Einnahmen-Überschuss-Rechnung (PKPiR) ist das Standard-Buchführungsinstrument für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die nach dem progressiven Steuertarif (12% & 32%) oder der 19% Flat-Tax veranlagt werden.
Wir sichern eine exakte Buchhaltung, die jeder behördlichen Steuerprüfung standhält.
Die Anschaffung von Maschinen, IT-Equipment oder Firmenfahrzeugen erfordert eine saubere Erfassung im Anlagenverzeichnis und präzise Abschreibungspläne (AfA). NWAGNER wählt die steuerlich vorteilhaftesten und sichersten Abschreibungsmethoden.
Wir optimieren Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten unter Einhaltung aller gesetzlichen Grenzen.
Die laufende Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen und die USt-Führung bilden den Kern unserer monatlichen Buchhaltungsbetreuung. Wir überwachen alle Zahlungsfristen und schützen Ihr Unternehmen vor Verzugszinsen.
Alle Erklärungen werden mit qualifizierter elektronischer Signatur direkt an die Finanzämter übermittelt.
Den Abschluss des Steuerjahres bei der EÜR (PKPiR) bilden die Inventurbewertung (remanent) und die jährliche Einkommensteuererklärung. NWAGNER sorgt für die korrekte Verrechnung von Bestandsveränderungen und die optimale Nutzung aller steuerlichen Freibeträge.
Sie erhalten die amtliche behördliche Empfangsbestätigung (UPO) als Nachweis der fristgerechten Einreichung.
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