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Ordnungsgemäße Einnahmen-Überschuss-Rechnung (KPiR) für Ihr Unternehmen

Wir führen die steuerliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (PKPiR) für Einzelunternehmer, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offene Handelsgesellschaften in Polen. Wir verwalten den progressiven Steuertarif (12% und 32%) sowie die 19% Flat-Tax unter optimaler Ausschöpfung betrieblicher Betriebsausgaben (KUP). Wir führen das Anlagenverzeichnis, optimieren Abschreibungen und Fahrzeugleasingkosten bis zur steuerlichen Obergrenze von 150.000 PLN. Wir erstellen USt-Register, monatliche JPK_V7, PIT-5/PIT-5L Vorauszahlungen, Inventurabschlüsse und Jahreserklärungen PIT-36 sowie PIT-36L.

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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (PKPiR) für Unternehmer in Polen — Buchhaltungsbüro NWAGNER

Ordnungsmäßige Führung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (PKPiR)

Die polnische Einnahmen-Überschuss-Rechnung (PKPiR) ist das Standard-Buchführungsinstrument für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die nach dem progressiven Steuertarif (12% & 32%) oder der 19% Flat-Tax veranlagt werden.

  • Ordnungsmäßige Erfassung von Einnahmen und Ausgaben: Führung gemäß der Verordnung des polnischen Finanzministeriums zur PKPiR.
  • Optimierung der Betriebsausgaben (KUP): Prüfung aller Belege zur rechtssicheren Ausschöpfung abzugsfähiger Betriebskosten.
  • Formelle Belegprüfung: Kontrolle von Rechnungen, Zollbelegen und Bankgebühren auf gesetzliche Pflichtangaben.
  • Verzeichnis geringwertiger Wirtschaftsgüter: Gesetzlich vorgeschriebene Anlagen- und Inventarübersichten.

Wir sichern eine exakte Buchhaltung, die jeder behördlichen Steuerprüfung standhält.

Anlagevermögen, Abschreibungen, Leasing und Fahrzeugkosten

Die Anschaffung von Maschinen, IT-Equipment oder Firmenfahrzeugen erfordert eine saubere Erfassung im Anlagenverzeichnis und präzise Abschreibungspläne (AfA). NWAGNER wählt die steuerlich vorteilhaftesten und sichersten Abschreibungsmethoden.

  • Wahl der Abschreibungsmethode: Lineare, degressive, Sofortabschreibung (De-minimis) oder Sonderabschreibungen für Neuanlagen.
  • Firmen-PKW und Fahrzeugkosten: Abzugsfähigkeit nach gesetzlichen Quoten von 100% (reine Firmennutzung), 75% (Mischnutzung) oder 20% (Privat-PKW).
  • Operatives und finanzielles Leasing: Überwachung der steuerlichen Obergrenze von 150.000 PLN (225.000 PLN für E-Autos) bei Leasingraten und GAP.
  • Anlagenabgang und Verkauf: Steuerliche Verbuchung von Fahrzeugverkäufen und Ausbuchungen aus dem Anlagevermögen.

Wir optimieren Ihre steuerlichen Abzugsmöglichkeiten unter Einhaltung aller gesetzlichen Grenzen.

Umsatzsteuerabrechnung, JPK_V7 Dateien und monatliche PIT-5/5L Steuervorauszahlungen

Die laufende Berechnung der Einkommensteuervorauszahlungen und die USt-Führung bilden den Kern unserer monatlichen Buchhaltungsbetreuung. Wir überwachen alle Zahlungsfristen und schützen Ihr Unternehmen vor Verzugszinsen.

  • Monatliche oder quartalsweise PIT-Vorauszahlungsberechnung: Exakte Vorauszahlungsbeträge für PIT-5 (progressiver Tarif) oder PIT-5L (19% Flat-Tax).
  • USt-Einkaufs- und Verkaufsregister mit JPK_V7 Übermittlung: Vorsteuerabzugsprüfung und fristgerechte elektronische JPK-Meldung.
  • ZUS-Beiträge und einkommensabhängige Krankenversicherung: Exakte Beitragsberechnung basierend auf dem tatsächlichen Monatsgewinn.
  • EU-Binnenmarkt und Exporte: Innergemeinschaftliche Lieferungen (WDT 0% USt), WNT, Ausfuhren und VAT-UE Erklärungen.

Alle Erklärungen werden mit qualifizierter elektronischer Signatur direkt an die Finanzämter übermittelt.

Jahresinventur (remanent) und Jahressteuererklärungen PIT-36 / PIT-36L

Den Abschluss des Steuerjahres bei der EÜR (PKPiR) bilden die Inventurbewertung (remanent) und die jährliche Einkommensteuererklärung. NWAGNER sorgt für die korrekte Verrechnung von Bestandsveränderungen und die optimale Nutzung aller steuerlichen Freibeträge.

  • Jahresinventurabrechnung: Bewertung des Anfangs- und Endbestands an Waren und Materialien zur steuerlichen Gewinnanpassung.
  • Jahressteuererklärung PIT-36 oder PIT-36L: Erstellung und qualifizierter elektronischer Versand an das Finanzamt.
  • Steuerabzüge und Vergünstigungen: Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen, F&E-Forschungszulagen (B+R) und IP Box.
  • Jährlicher ZUS-Krankenkassenausgleich: Ermittlung des endgültigen Beitrags und Beantragung von Erstattungen bei Überzahlung.

Sie erhalten die amtliche behördliche Empfangsbestätigung (UPO) als Nachweis der fristgerechten Einreichung.

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