Professionelle Buchhaltung und steuerliche Betreuung für Familienstiftungen
Wir gewährleisten spezialisierte Finanz- und Steuerbuchhaltung für polnische Familienstiftungen nach dem Familienstiftungsgesetz. Wir führen das gesetzliche Stiftungsvermögensverzeichnis, bewerten Sacheinlagen und überwachen die zulässigen Ertragsarten nach Art. 5 des Stiftungsgesetzes. Wir steuern das Stiftungssteuerrecht: 0% CIT Steuerbefreiung bei laufender Reinvestition, 15% CIT bei Zuwendungen an Begünstigte und Schutz vor 25% Strafsteuer. Wir erstellen CIT-8FR Erklärungen, wickeln die PIT-Befreiung für nahe Angehörige (Gruppe 0) ab und reichen Jahresabschlüsse beim Stiftungsregistergericht in Piotrków Trybunalski ein.
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Erfassung des Stiftungsvermögens, Stifterfonds und Vermögensverzeichnisse
Die Einbringung von Vermögenswerten in eine polnische Familienstiftung erfordert ein akribisches Vermögensverzeichnis und fundierte Wertansätze. NWAGNER führt detaillierte Register über das Stiftervermögen und laufende Vermögenszugänge.
- Erstellung und Fortschreibung des Stiftungsvermögensverzeichnisses: Erfassung von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Wertpapieren und Liquidität.
- Handels- und steuerrechtliche Bewertung: Erfassung der historischen Anschaffungskosten bei Einbringung durch den Stifter und nahe Angehörige (Steuergruppe 0).
- Erfassung zulässiger Vermögenserträge (Art. 5 Stiftungsgesetz): Mieteinnahmen, Dividenden verbundener Unternehmen, Zinsen und Wertpapiergeschäfte.
- Überwachung der Vermögensquoten: Führung der Einlagenquoten zur korrekten Steuerfreistellung künftiger Zuwendungen an Begünstigte.
Wir sichern das Familienvermögen ab und schaffen Transparenz für Stifter und Begünstigtenversammlung.
Körperschaftsteuer (CIT) der Familienstiftung: 0% Befreiung, 15% Ausschüttung und 25% Strafsteuer
Die polnische Familienstiftung genießt eine grundsätzliche Körperschaftsteuerbefreiung (0% CIT) für zulässige Vermögensverwaltungsaktivitäten. Steuerpflichten entstehen erst bei gesetzlich definierten Ausschüttungstatbeständen, was eine exakte Buchhaltung verlangt.
- 0% CIT Körperschaftsteuerbefreiung: Steuerfreie Thesaurierung von Dividenden, Mieterträgen, Zinsen und Veräußerungsgewinnen.
- 15% CIT bei Zuwendungen an Begünstigte: Steuerberechnung und -abführung im Moment der tatsächlichen Auszahlung oder Sachzuwendung.
- Schutz vor 25% Strafsteuer: Laufende Prüfung der Tätigkeiten zur strikten Vermeidung unzulässiger Gewerbeaktivitäten (z. B. Handel oder Produktion).
- Überwachung verdeckter Gewinnausschüttungen: Steuerliche Erfassung von Darlehen und Leistungen an nahestehende Personen.
Wir erstellen die Steuererklärung CIT-8FR und gewährleisten höchste steuerliche Sicherheit für Ihre Stiftung.
Abrechnung von Zuwendungen an Begünstigte und PIT-Quellensteuer
Zuwendungen einer Familienstiftung (Geld- oder Sachleistungen) unterliegen je nach Verwandtschaftsgrad zum Stifter unterschiedlichen Einkommensteuersätzen (PIT).
- 0% PIT Steuerbefreiung für die Kernfamilie (Gruppe 0): Ehegatten, Nachkommen (Kinder, Enkel), Vorfahren (Eltern), Stiefkinder und Geschwister zahlen 0% Einkommensteuer auf Zuwendungen.
- 15% Pauschalsteuer (PIT) für weitere Verwandte: Korrekter Einbehalt und Abführung der Einkommensteuer für Begünstigte der Steuergruppen I und II.
- 10% / 15% PIT für nicht verwandte Personen (Gruppe III): Pflichtgemäße Erfüllung aller Quellensteuerpflichten der Stiftung als Steuerzahler.
- Erstellung von PIT-8C Jahressteuerbescheinigungen: Rechtzeitige Ausstellung der gesetzlichen Steuerzertifikate für die Begünstigten und Finanzämter.
Wir stellen sicher, dass jede Zuwendung mit der Stiftungssatzung und dem Begünstigtenreglement übereinstimmt.
Jahresabschluss der Familienstiftung und gesellschaftsrechtlicher Pflichtaudit
Die polnische Familienstiftung ist verpflichtet, kaufmännische Handelsbücher zu führen und Jahresabschlüsse beim Stiftungsregister einzureichen. Darüber hinaus schreibt das Gesetz periodische Vermögensverwaltungsprüfungen vor.
- Jahresabschluss im behördlichen XML-Format: Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach polnischem Rechnungslegungsgesetz.
- Begleitung des gesetzlichen Stiftungs-Audits: Bereitstellung aller Unterlagen für die gesetzliche 4-Jahres-Vermögensprüfung durch Wirtschaftsprüfer.
- Beschlussvorlagen für Stiftungsorgane: Vorbereitung der Genehmigungsbeschlüsse für die Begünstigtenversammlung.
- Einreichung beim Registergericht in Piotrków Trybunalski: Fristgerechte Übermittlung an das zentrale Familienstiftungsregister (RFR).
Wir sichern Diskretion, professionelle Buchführung und den generationenübergreifenden Schutz Ihres Stiftungsvermögens.
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