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Professionelle Personal- und Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen

Wir bieten ganzheitliches Personal- und Lohnabrechnungs-Outsourcing (HR & Payroll) für KMU, Start-ups und Konzerne mit dem System Symfonia R2Płatnik. Wir führen elektronische Personalakten (e-Teczka Teile A bis E), berechnen Gehälter für Arbeits-, Dienstleistungs- und B2B-Verträge samt Prämien und Überstunden und übermitteln monatliche ZUS-Meldungen (DRA/RCA), PIT-4R Lohnsteuer, Jahresbescheinigungen PIT-11, PPK-Pensionsfonds und PFRON-Meldungen. Zudem legalisieren wir ausländische Fachkräfte und garantieren strikte Vertraulichkeit nach polnischem Arbeitsrecht und DSGVO.

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Ganzheitliche Personal- und Lohnbuchhaltung in Polen — Buchhaltungsbüro NWAGNER

Elektronische Personalakten (e-Teczka) und Arbeitsrecht

Die digitale Führung der Personalakten gewährleistet Rechtssicherheit, Ordnung und sofortige Auskunftsbereitschaft bei Kontrollen. NWAGNER führt elektronische Personalakten (Teile A, B, C, D und E) nach den aktuellen Vorgaben des polnischen Arbeitsgesetzbuches.

  • Lückenlose Mitarbeiterdokumentation: Von der Einstellung über Vertragsänderungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Arbeitszeit- und Urlaubsverwaltung: Erfassung von Erholungsurlaub, Mutterschutz, Elternzeit und elektronischen Krankschreibungen (e-ZLA).
  • Überwachung von Pflichtterminen: Fristenkontrolle für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Arbeitssicherheitsunterweisungen (BHP).
  • Arbeitszeugnisse und Bescheinigungen: Zügige Erstellung polnischer Arbeitszeugnisse (świadectwo pracy) und Verdienstbescheinigungen.

Wir schützen Arbeitgeber vor Sanktionen der staatlichen Arbeitsinspektion (PIP) und gewährleisten strengen DSGVO-Datenschutz.

Lohn- und Gehaltsabrechnung, Zivilverträge und B2B-Kontrakte

Die Lohnabrechnung ist ein sensibler Unternehmensbereich, der absolute Vertraulichkeit und rechnerische Exaktheit verlangt. NWAGNER erstellt detaillierte Gehaltsabrechnungen unter Berücksichtigung von Prämien, Überstundenzuschlägen, Pfändungen sowie steuerlichen Erleichterungen (z. B. Steuerbefreiung für Personen unter 26 Jahren).

  • Entgeltabrechnung für Arbeitsverträge: Exakte Berechnung der ZUS-Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuervorauszahlungen (PIT-4).
  • Dienstleistungs- und Werkverträge (umowa zlecenie / o dzieło): Vertragserstellung, Stundennachweise und Mehrfachversicherungsprüfungen.
  • Abrechnung von B2B-Verträgen: Rechnungsprüfung für freie Mitarbeiter und Kostenzuordnung nach Kostenstellen.
  • Verschlüsselte Entgeltbelege: Passwortgeschützter elektronischer Versand von Gehaltsabrechnungen an Mitarbeiter.

Mit dem System Symfonia R2Płatnik garantieren wir fehlerfreie Berechnungen vom Bruttoentgelt bis zu den Gesamtarbeitgeberkosten.

Elektronische Meldungen: ZUS, Lohnsteuer, PPK und PFRON

Fristgerechte elektronische Meldungen an staatliche Institutionen bilden das Rückgrat rechtssicherer Lohnbuchhaltung. NWAGNER übernimmt alle Melde- und Erklärungspflichten gegenüber ZUS, Finanzämtern und Pensionsfondsverwaltern (PPK).

  • Monatliche ZUS-Meldepakete: Erstellung und qualifizierte Übermittlung von ZUS DRA, RCA, RZA und RSA Formularen.
  • Jährliche Lohnsteuererklärungen: Elektronische Übermittlung von PIT-4R, PIT-8AR und Ausstellung der Mitarbeiterbescheinigungen PIT-11.
  • Mitarbeiterkapitalpläne (PPK): An- und Abmeldungen, Beitragsberechnung und Datenaustausch mit Finanzinstituten.
  • PFRON und statistische GUS-Meldungen: Erstellung von PFRON-Meldungen für den Behindertenfonds sowie Berichten an das statistische Zentralamt.

Wir liefern fertige Banküberweisungsdateien sowie übersichtliche Zahlungsanweisungen für Steuern und ZUS-Beiträge.

Beschäftigung ausländischer Fachkräfte und Arbeitslegalisierung in Polen

Die Einstellung ausländischer Mitarbeiter verlangt die strikte Einhaltung von Aufenthalts- und Arbeitsmarktvorschriften in Polen. Unser Team führt Ihr Unternehmen durch alle bürokratischen Hürden und schützt vor empfindlichen Strafen wegen unzulässiger Beschäftigung.

  • Erklärungen über die Arbeitsanvertrauung: Registrierung bei den zuständigen Kreisarbeitsämtern.
  • Arbeitsmeldungen für ukrainische Staatsbürger: Gesetzliche Online-Meldungen über das Portal praca.gov.pl.
  • Anträge auf Arbeitserlaubnis (Typ A, B, C): Vorbereitung vollständiger Unterlagen für das Woiwodschaftsamt.
  • Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit (Ansässigkeitsbescheinigung CFR-1): Korrekte Quellensteuerabführung bei Steuerausländern.

Wir betreuen Sie und Ihre Mitarbeiter mehrsprachig auf Polnisch, Englisch und Deutsch.

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