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Einzelunternehmen

„Rechnung auf die Firma“ ist kein Automatismus. Kosten im Einzelunternehmen richtig belegen

Als Einzelunternehmer hört man: „nimm die Firma, buchst du als Kosten“. Klingt gut – weniger Einkommensteuer, abziehbare VAT. Zwischen Ausgabe und anerkanntem Kostenbeleg liegen jedoch Vorschriften der Buchführung und des KPiR.

Als Buchhaltungsbüro müssen wir manchmal Belege zurückweisen – ein Paragon mit NIP oder eine Rechnung mit allgemeiner Beschreibung reicht bei einer Prüfung oft nicht.

So dokumentieren Sie Ausgaben, damit Ihre Bücher standhalten und wir nicht zu jeder Position anrufen.

Bezug zum Umsatz – Sie wissen es, der Prüfer?

Grundlage: Die Ausgabe muss der Erlangung von Einnahmen oder deren Erhaltung oder Sicherung dienen.

    Problem: Koffer – für Sie Geschäftsreise, für die Behörde vielleicht Urlaub. Lösung: Rechnungen beschriften! Kurzer Vermerk, z. B. „Koffer für Proben auf Dienstreise zu Kunde X“.

Rechnung allein reicht nicht – Leistungsnachweis

Bei Dienstleistungen (Schulung, Beratung, Marketing) ist die Rechnung oft zu schwach.

    Problem: „Marketingdienstleistungen Februar 2026“. Anforderung: Was wurde konkret geleistet? Tipp: Kampagnenbericht, Design, Zertifikat oder E-Mail-Zusammenfassung anhängen – Prüfpfad.

Ausstellungs- vs. Verkaufsdatum – Monatswechsel

Ausstellungsdatum und steuerliche Pflicht des Verkäufers werden verwechselt.

    Regel: Kosten meist nach Rechnungsdatum, VAT nach Periode der Steuerpflicht des Verkäufers und Erhalt der Rechnung. Praxis: Januarbelege im März liefern bedeutet Ärger und kostenpflichtige Korrekturen.

Grenzfälle Firma vs. privat

Internet zu Hause, Reinigungsmittel, privat genutzte Elektronik.

Unser Ansatz: Bei Zweifel Erklärung oder interne Aufteilung Firma/privat. Nicht auf „Ehrenwort“ buchen – Sie haften mit Vermögen für Fehler in der Erklärung.

Vorteile sauberer Belege

Bei NWAGNER Tax & Accounting prüfen wir mit:

    Zeitersparnis – weniger Rückfragen. Geldersparnis – weniger angefochtene Kosten und Zinsen. Klarheit in Berichten statt Wunschdenken.

Empfehlung

Prüfen Sie die Kostenrechnungen des letzten Monats – stehen sie für sich?

Bei Unsicherheit vor dem Kauf fragen, nicht danach.

Kosten ordnen und ruhig schlafen? Kontaktieren Sie uns – einfache Belegprozesse, legal und wenig Aufwand.

Zertifizierter Buchhalter C.I.K. Nr. 78963/2025. Vorsitzender der Geschäftsführung von NWAGNER TAX & ACCOUNTING - FINANCIAL ADVISOR Sp. z o.o. Finanzdirektor bei MasterKOR Korepetycje Sp. z o.o. Vorsitzender der Stiftung NWAGNER Society & Business. Vorsitzender der Geschäftsführung von NWAGNER Investments & Technologies Sp. z o.o. Fragen an mich? Schreiben Sie an: norbert@biuro-rachunkowe-nwagner.eu

Unser Beratungsteam steht Ihnen zur Verfügung. Kostenlose Beratung – unverbindlich.

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Buchhaltungsdienstleistungen.

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