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Umsatzsteuer

Ulga na złe długi – wenn der Kunde nicht zahlt

Unternehmertum bedeutet Erfolg und Risiko. Eine der härtesten Situationen: Rechnung ausgestellt, Steuern gezahlt – und der Kunde zahlt monatelang nicht.

Dann kann die Ulga na złe długi helfen – ein Mechanismus, mit dem Sie bereits an das Finanzamt gezahlte Steuern „auftauen“ können.

Was ist die Ulga na złe długi?

Kurz: Bei Zahlungsverzug des Kunden können Sie Ihre Steuer (VAT und Einkommensteuer) um den offenen Rechnungsbetrag mindern. Sie finanzieren keine Steuer für unzuverlässige oder insolvente Kunden.

Wann können Sie die Erleichterung nutzen? (Bedingungen)

Die Voraussetzungen sind präzise:

    Zahlungstermin: Seit Fälligkeit laut Rechnung (oder Vertrag) müssen 90 Tage vergangen sein. Keine Zahlung: Die Forderung wurde in keiner Form beglichen oder abgetreten (z. B. Factoring). Status des Schuldners (VAT): Kein laufendes Insolvenz- oder Liquidationsverfahren (bei Einkommensteuer etwas großzügiger). Frist: Höchstens 3 Jahre seit Rechnungsdatum (ab Ende des Ausstellungsjahres).

Wie sieht es in der Praxis aus?

Der Ablauf unterscheidet sich je nach Steuerart:

Nach 90 Tagen korrigieren Sie in der Erklärung für den Fälligkeitszeitraum die Bemessungsgrundlage und die geschuldete Steuer.

Wichtig: Zahlt der Kunde nach Ihrer Korrektur, müssen Sie die VAT im Monat der Zahlung wieder abführen.

Auch hier gilt 90 Tage. Sie können die Bemessungsgrundlage (Einkommen) mindern; bei Verlust kann die Erleichterung den Verlust vergrößern.

Falle für den Schuldner: Korrekturpflicht

Die Erleichterung ist nicht nur Vorteil für den Gläubiger, sondern Belastung für den Schuldner.

Bezahlt der Unternehmer die Rechnung nicht innerhalb von 90 Tagen, muss er die Vorsteuer korrigieren – unabhängig davon, ob der Gläubiger die Ulga nutzt. Bei Versäumnis drohen Sanktionen.

Warum lohnt es sich, das zu kennen?

Bei Zahlungsverzögerungen ist die Ulga echte Unterstützung für die Liquidität.

    Sie erhalten Geld zurück, das Sie bereits an den Staat gezahlt haben. Besserer Cashflow. Motivation des Schuldners – die Pflicht, VAT zurückzuzahlen, beschleunigt oft die Zahlung.

Wie können wir helfen?

Die 90-Tage-Fristen zu überwachen ist mühsam. Als Ihr Buchhaltungsbüro prüfen wir Ihre Forderungen, damit Sie keine Steuer auf nicht erhaltenes Geld zahlen.

Offene Rechnungen? Kontaktieren Sie uns – wir prüfen, ob wir Ihre Steuer im nächsten Zeitraum zurückholen können!

Zertifizierter Buchhalter C.I.K. Nr. 78963/2025. Vorsitzender der Geschäftsführung von NWAGNER TAX & ACCOUNTING - FINANCIAL ADVISOR Sp. z o.o. Finanzdirektor bei MasterKOR Korepetycje Sp. z o.o. Vorsitzender der Stiftung NWAGNER Society & Business. Vorsitzender der Geschäftsführung von NWAGNER Investments & Technologies Sp. z o.o. Fragen an mich? Schreiben Sie an: norbert@biuro-rachunkowe-nwagner.eu

Unser Beratungsteam steht Ihnen zur Verfügung. Kostenlose Beratung – unverbindlich.

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