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Nationales E-Rechnungssystem

KSeF ab April 2026 – was ändert sich für kleine und mittlere Unternehmen?

Der 1. April 2026 ist kein Aprilscherz. Er ist ein echtes „Tag Null“ für die meisten polnischen Unternehmen. Ab dann gehört die vertraute Rechnungswelt – PDFs, E-Mail-Anhänge, Papierordner – der Geschichte an. Bei NWAGNER Tax & Accounting zerlegen wir die Revolution schon jetzt im Detail.

Zeitplan für die KSeF-Pflicht 2026

Der Gesetzgeber teilte die Einführung in zwei Stufen, um einen Systemkollaps zu vermeiden. Die meisten von Ihnen fallen in die erste Gruppe:

    1. Februar 2026: Pflicht für „große Unternehmer“ (Umsatz über 200 Mio. PLN in 2025). 1. April 2026: Pflicht für alle übrigen Unternehmer. Ob mittelständische GmbH oder kleiner Produktionsbetrieb – ab diesem Tag müssen Rechnungen ins staatliche System.

Unterschied Februar vs. April: wen betrifft es?

Für kleinere Firmen (April-Gruppe) bedeutet das: große Lieferanten stellen schon ab Februar E-Rechnungen aus.

Praxis: Auch wenn Sie erst im April ausstellen, müssen Sie ab Februar E-Rechnungen empfangen und verarbeiten. Kritischer Moment für den internen Dokumentenfluss.

Was bis Ende März erledigen?

Die Zeit ist knapper als gedacht. Drei Schritte vor dem 1. April:

    Software-Audit: Hat Ihre Fakturierung aktive KSeF-API-Integration? Sonst jetzt auf Cloud wechseln. Berechtigungen: Wer darf Rechnungen an KSeF senden? Jede Person braucht Berechtigungen (Profil Zaufany, Siegel). NIP-Datenbank: KSeF verzeiht keine Tippfehler – falsche NIP bedeutet Ablehnung und Zahlungsverzug.

Vergleich: vor und nach dem 1. April

NWAGNER: Tests und Teamschulung

Wir lassen Mandanten nicht allein mit Technik. Am 1. April sollten Sie am Geschäft arbeiten, nicht am XML.

    Tests „trocken“: Testumgebung ohne rechtliche Folgen. Integration mit dem Büro: E-Rechnungen in Echtzeit – keine Monatsende-Lieferung von Papier. Schulungen: Für Verwaltung und Vertrieb – neuer Alltag und Korrekturen.

Denken Sie daran: KSeF ist Chance auf weniger Chaos und schnellere Zahlungen.

Angst vor dem 1. April? Schreiben Sie uns – wir erstellen Ihren KSeF-Plan.

Zertifizierter Buchhalter C.I.K. Nr. 78963/2025. Vorsitzender der Geschäftsführung von NWAGNER TAX & ACCOUNTING - FINANCIAL ADVISOR Sp. z o.o. Finanzdirektor bei MasterKOR Korepetycje Sp. z o.o. Vorsitzender der Stiftung NWAGNER Society & Business. Vorsitzender der Geschäftsführung von NWAGNER Investments & Technologies Sp. z o.o. Fragen an mich? Schreiben Sie an: norbert@biuro-rachunkowe-nwagner.eu

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