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Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Registrierung einer GmbH – S24 vs. PRS-System

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (sp. z o.o.) ist eine der häufigsten Entscheidungen von Unternehmern beim Start. Die GmbH bietet Vermögensschutz der Gesellschafter, organisatorische Flexibilität und ein seriöses Auftreten am Markt.

Derzeit ist die Registrierung auf zwei Wegen möglich:

  • Über das System S24 (ohne Notar)

  • Über das PRS – Portal der Gerichtsregister (mit notarieller Urkunde)

Im Folgenden erläutern wir die Unterschiede und wann welche Variante sinnvoll ist.

Registrierung der GmbH über S24 (ohne Notar)

S24 ist eine elektronische Plattform des Justizministeriums zur Gründung einer GmbH anhand einer Mustergesellschaftsordnung.

Wichtigste Merkmale der S24-Registrierung:

  • Gesellschaftsvertrag online auf Basis einer Vorlage

  • Kein Notartermin erforderlich

  • Geringere Registrierungskosten

  • Schnelleres Verfahren (oft wenige Werktage)

  • Antrag elektronisch beim KRS

Einschränkungen der S24-Registrierung:

  • Mustervertrag – begrenzte Änderungsmöglichkeiten

  • Keine flexiblen Regelungen z. B. zu Vorzugsanteilen

  • Nur Geldeinlagen

  • Begrenzte Gestaltung von Vertretung und Anteilsübertragung

S24 eignet sich für Gesellschafter, die schnell starten und keine aufwendigen Sonderregelungen im Vertrag brauchen.

Registrierung der GmbH über PRS (mit Notar)

Alternativ erfolgt die Registrierung über das Portal der Gerichtsregister (PRS). Der Gesellschaftsvertrag wird als notarielle Urkunde errichtet, anschließend wird der KRS-Antrag elektronisch über PRS eingereicht.

Wichtigste Merkmale der PRS-Registrierung:

  • Volle Gestaltungsfreiheit beim Vertrag

  • Individuelle Klauseln möglich

  • Sacheinlagen (Aport) zulässig

  • Ausführliche Regelungen zu Anteilen, Vertretung und Veräußerungsbeschränkungen

Nachteile der PRS-Registrierung:

  • Höhere Kosten (Notargebühren)

  • Längere Vorbereitung der Unterlagen

  • Notarbesuch erforderlich

  • Längere Eintragungsdauer – in Warschau bis zu 3 Monate nach Antragstellung

Diese Variante wird bei komplexeren Konstellationen empfohlen – z. B. mehrere Gesellschafter, Investoren, ungleiche Anteile oder geplante Eigentümerwechsel.

Welche Lösung wählen – PRS oder S24?

Praktisch stehen Unternehmer oft vor der Frage: schnell und günstig oder flexibel und umfassend? Als Buchhaltungsbüro, das täglich mit neu gegründeten Gesellschaften arbeitet, sehen wir oft ein gemischtes Modell als die beste Lösung.

Unsere Empfehlung: zuerst S24, danach Anpassung des Vertrags beim Notar

In der Praxis bewährt sich ein zweistufiges Vorgehen:

  • Stufe 1 – schnelle Registrierung über S24: KRS-Eintrag, Bankkonto, erste Verträge und operativer Start.

  • Stufe 2 – Änderung des Gesellschaftsvertrags in notarieller Form: Nach der Eintragung Anpassung an die Bedürfnisse der Gesellschafter, individuelle Klauseln, Ordnung bei Anteilen und Organisation, Vorbereitung auf Wachstum oder Investoren.

So verbinden Sie die Vorteile beider Systeme: Geschwindigkeit, geringere Anfangskosten und volle Flexibilität der Zielstruktur.

Zusammenfassung

Die Registrierung über S24 ist ein schneller und wirtschaftlicher Start. Die Registrierung über PRS mit Notar bietet volle Freiheit beim Vertragsaufbau. In unserer Buchhaltungspraxis empfehlen wir häufig den Start mit S24 und danach – nach der Eintragung – die Anpassung des Vertrags in notarieller Form. So gelangen Sie zügig auf den Markt, ohne eine professionelle Eigentümerstruktur auszuschließen.

Wie können wir bei der GmbH-Registrierung helfen?

Die Gründung einer GmbH umfasst nicht nur die Eintragung, sondern auch Formalitäten, die sicher und effizient erledigt werden sollten. Als Buchhaltungsbüro unterstützen wir Sie in jeder Phase:

  • Vorbereitung der Unterlagen: Vollständiger Satz Dokumente für die Registrierung – je nach gewähltem Weg (S24 oder PRS).

  • Unterstützung bei der Unterzeichnung: Elektronische Signaturen (Profil Zaufany, qualifizierte Signatur) und technische Korrektheit.

  • KRS-Antrag: Erstellung und Prüfung des Registrierungsantrags mit Anlagen nach aktuellen Anforderungen.

  • Einreichung: Nach Zahlung der Gerichtsgebühr und Veröffentlichung im Monitor Sądowy i Gospodarczy reichen wir den KRS-Antrag in Ihrem Namen ein.

Als Buchhaltungsbüro in enger Zusammenarbeit mit der mBank helfen wir Ihnen außerdem beim kostenlosen Geschäftskonto und bei Finanzierung (Operating- und Finanz-Leasing) ab dem ersten Tag der Gesellschaft.

Häufig gestellte Fragen

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