Feststellung des Jahresabschlusses: Fristen und Sanktionen. Was Unternehmer wissen müssen
10.05.2026
Eine Gesellschaft zu führen bedeutet nicht nur Wachstum, sondern auch zahlreiche Berichtspflichten. Ein zentraler Moment im Geschäftsjahr ist der Abschluss der Bücher und die Feststellung des Jahresabschlusses. Viele Unternehmer sehen darin nur eine Formalität – versäumte Fristen können jedoch erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen haben.
Als Buchhaltungsbüro sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten ruhig schlafen können – hier die wichtigsten Informationen für einen stressfreien Ablauf.
Unternehmerkalender – wichtige Termine
Für die meisten Gesellschaften mit Kalenderjahres als Geschäftsjahr gelten drei Daten:
- Bis 31. März: Aufstellung des Jahresabschlusses (elektronische Unterzeichnung durch die Geschäftsführung und den Buchführer).
Bis 30. Juni: Feststellung durch das zuständige Organ (z. B. ordentliche Gesellschafterversammlung).
Bis 15. Juli: Einreichung des festgestellten Abschlusses beim Repository für Finanzdokumente (KRS).
Wie läuft die Feststellung ab?
Die Feststellung ist ein formales Verfahren mit entsprechender Dokumentation:
- Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses – Bestätigung, dass die Gesellschafter das Ergebnis anerkennen.
Beschluss über Gewinnverwendung oder Verlustausgleich – Entscheidung über das erwirtschaftete Kapital.
Bericht der Geschäftsführung über die Tätigkeit – wichtigste Ereignisse im vergangenen Jahr (für die meisten Einheiten).
E-Berichterstattung: wo und wie einreichen?
Das Verfahren ist vollständig elektronisch. Unterlagen werden beim KRS (System bezpłatnego zgłaszania dokumentów finansowych) eingereicht.
Wichtig: Alle Dokumente müssen von berechtigten Personen elektronisch unterzeichnet werden (Profil Zaufany oder qualifizierte Signatur).
Folgen und Sanktionen bei Nichteinreichung
Der Gesetzgeber sieht strenge Sanktionen bei Fristversäumnissen vor. Welche Risiken drohen?
- Geldbuße: gegen die Leitung der Einheit (Geschäftsführung), von wenigen bis zu zigtausend PLN.
Zwangsvollstreckung: Das Registergericht kann die Geschäftsführung zur Einreichung auffordern unter Androhung weiterer Bußen.
Strafrechtliche Verantwortung: Nach dem Rechnungslegungsgesetz droht bei Nichteinreichung sogar Freiheitsbeschränkung.
Eintrag im Register: Hinweis auf fehlenden Abschluss im KRS-Auszug – schadet der Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Partnern.
Pflichten auf einen Blick
Was sollten Sie beachten?
Die Geschäftsführung trägt die letztliche Verantwortung für fristgerechte Einreichung. Auch mit einem Buchhaltungsbüro müssen Sie sicherstellen, dass Beschlüsse rechtzeitig unterzeichnet werden.
Wichtig: Als Buchhaltungsbüro führen wir professionelle Buchführung und Steuerabrechnungen. Dieser Artikel dient nur der Information und ist keine Rechts- oder Anlageberatung.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Aufstellung? Im Buchhaltungsbüro NWAGNER bereiten wir die Finanzunterlagen umfassend vor und begleiten die Einreichung beim KRS. Kontaktieren Sie unser Team!
Zertifizierter Buchhalter C.I.K. Nr. 78963/2025. Vorsitzender der Geschäftsführung von NWAGNER TAX & ACCOUNTING - FINANCIAL ADVISOR Sp. z o.o. Finanzdirektor bei MasterKOR Korepetycje Sp. z o.o. Vorsitzender der Stiftung NWAGNER Society & Business. Vorsitzender der Geschäftsführung von NWAGNER Investments & Technologies Sp. z o.o. Fragen an mich? Schreiben Sie an: norbert@biuro-rachunkowe-nwagner.eu
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